Hygiene- und Schutzkonzept der Praxis und therapeutischen Gruppen

Die Sicherheit meiner KlientInnen bzw. PatientInnen steht für mich an erster Stelle. Daher sieht das Konzept alles vor, damit Sie sich auf Ihr wichtiges Anliegen und Ziel konzentrieren können.

Das Hygienekonzept orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen in Hessen und Deutschland.

 

Welche Massnahmen werden ergriffen?

 

Raumkonzept

Eine Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazität wird vorgenommen. Für die Regelung von Personenströmen zur Umsetzung der Abstandsregel (mindestens 1,50m) sind Bodenmarkierungen und Hinweise an separaten Ein- und Ausgängen angebracht.

 

Lüftung

Es ist für regelmäßige und ausreichende Lüftung gesorgt, indem oft genug die Fenster geöffnet werden bzw. auch ein im Raum angebrachter Luftaustauschfilter genutzt wird.

 

Reinigung und Desinfektion

Es findet eine regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen statt, die häufig von Personen berührt werden (Türen, Stühle usw.). Dazu gehört auch die regelmäßige Reinigung der Sanitärbereiche, das Bereitstellen von Handwaschmitteln in ausreichender Menge und von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern oder Handdesinfektionsmitteln.

 

Information

Mit der Termin- bzw. Anmeldebestätigung geht eine rechtzeitige Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote zu; über Abstandsregelungen (1,50m Minimum, kein Händeschütteln oder Umarmen, auch in Pausen, beim Essen/Trinken und beim Eintreten und Verlassen der Räume oder des Gebäudes, nur Einzelnutzung der Sanitäranlagen); über Hygienevorgaben (Hinweis auf die Pflicht zu gründlichem Händewaschen in den Sanitäranlagen, Hust- und Nies-Etiquette); über Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten für die Hände, über die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Ausnahme: mitgebrachtes Befreiungsattest); gegebenenfalls über die Pflicht, eine Negativtestbescheinigung mitzubringen (außer vollständig geimpfte Personen mit mitgebrachtem Nachweis).

Die Abstands- und Maskenregeln gelten für sämtliche Anwesenden vor allem auch in den Pausen, beim Eintreten und Verlassen der Räume und des Gebäudes oder und schon im Eingangsbereichs/Hofs, die Abstandsregeln auch beim Essen/Trinken.

Falls vergessen, besteht vor Ort die Möglichkeit, eine OP- oder FFP2-Maske zu erwerben (je nach Bundesstufenplan).

Der Hygieneplan ist zusätzlich vor Ort ausgehängt.

 

Teilnahmeverbot

Für Personen, die an Covid-19-Symptomen leiden (z.B. Fieber, Erkältungsanzeichen, Husten, Atemnot) oder in den 10 Tagen vor der Gruppensitzung, Weiterbildung bzw. dem Einzelpraxistermin in Kontakt mit einer Covid-19-infizierten Person standen, gilt ein Zutritts- bzw. Teilnahmeverbot.

 

Datenverarbeitung

Es wird vorab auf die Datenverarbeitung hingewiesen, die für das Gesundheitsamt eine Nachverfolgung von Infektionsketten ermöglicht und die Herausgabe der Namen, Adressen und Telefonnummern derjenigen PatientInnen/KlientInnen beinhaltet, welche am angefragten Tag an einer therapeutischen Einzelsitzung oder an einer Gruppentherapiesitzung teilgenommen haben. Die Daten werden für vier Wochen archiviert und dann datenschutzrechtlich konform entsorgt.

 

 

 

 

 

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