Anmeldung

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Einzelnes Fortbildungsseminar, Workshop, Supervisionstag

Damit für die Teilnehmenden eine vertrauensvolle Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung entstehen kann, achte ich im Vorfeld darauf, dass nur Menschen mit echtem Interesse an Weiterbildung anwesend sind. Es besteht die Möglichkeit zu einer von mir geleiteten Aufstellung an einem Wochenende, wozu man sich rechtzeitig separat anmelden sollte.

 

Die Anmeldungen berücksichtige ich in der Reihenfolge des Eingangs. Bei eigenem Aufstellungsanliegen zusätzlich zur Teilnahme in der Fortbildung: Die neueren Entwicklungen des Familienstellens, als auch traumatherapeutische Notwendigkeiten, erfordern manchmal erweiterte und/oder alternative Vorgehensweisen als lediglich Aufstellungsarbeit, weswegen aus therapeutischen Gründen kein Anspruch auf eine Aufstellung besteht. Sollte ich in gar keiner Weise für den Angemeldeten arbeiten können – was selten vorkommt –, so ist er lediglich zur Zahlung der Fortbildungsgebühr verpflichtet bzw. erhält den entsprechenden Differenzbetrag zurück. 

 

Die Anmeldung wird verbindlich mit Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars. Die Regelung über Fernabsatzverträge findet keine Anwendung, da es sich um die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich 'Freizeitgestaltung' handelt (§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Die von mir an Sie geschickte bzw. gemailte persönliche Anmeldebestätigung gilt als Einlassticket zu der Veranstaltung.

 

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis zwei Wochen vor Fortbildungsseminarbeginn abzüglich einer Aufwandspauschale von 50,- Euro möglich (bei Seminaren im Ausland entsprechend bis vier Wochen vor Seminarbeginn abzüglich einer Aufwandspauschale von 50,- Euro). Bei Rücktritt nach dieser Frist werden die Teilnahmekosten für einzelne Fortbildungsveranstaltungen (einzelnes Seminar, Seminartag, Supervisionstag) abzüglich der Aufwandspauschale nur dann erstattet, wenn der frei gewordene Platz mit einem/r ErsatzteilnehmerIn besetzt werden kann. Sollte einmal aus unvorhersehbaren Gründen ein einzeln gebuchtes/r Fortbildungsseminar/Workshop/Supervisionstag ausfallen (d.h. nicht innerhalb eines Fortbildungspakets gebucht), so besteht lediglich Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Teilnahmekosten. Wer sich damit sicherer fühlt, kann von einer Seminarrücktrittkostenversicherung Gebrauch machen, die von gängigen Versicherungen angeboten wird.

 

Zweijährige Fortbildung und Vertiefer-Abschnitte

Eine Teilnahme ist für die Gesamtdauer der Fortbildung (zwei Jahre) oder für einzeln buchbare Vertiefer-Abschnitte möglich. Die Anmeldung wird verbindlich mit Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars. Die Regelung über Fernabsatzverträge findet keine Anwendung, da es sich um die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich 'Freizeitgestaltung' handelt (§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Die von mir an Sie geschickte bzw. gemailte persönliche Anmeldebestätigung gilt als Einlassticket zu den Veranstaltungen der zweijährigen Fortbildung ab dem Zeitpunkt der Anmeldebestätigung (nach schriftlicher Rücksprache auch schon früher oder später).

 

Eine Stornierung der zweijährigen Fortbildung oder eines Vertieferabschnitts muss schriftlich erfolgen und ist bis zu sechs Wochen vor Beginn der Fortbildungsveranstaltungen abzüglich einer Aufwandspauschale von 50,- Euro möglich. Bei Abbruch einer Fortbildungsteilnahme wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig (§ 627, Abs.1 BGB – ‚besondere Vertrauensstellung’ findet keine Anwendung). Sollten schwerwiegende und nicht selbst zu verantwortende Gründe einen Abbruch der Fortbildung nötig machen, so ist nach Rücksprache eine anteilige Erstattung der nicht wahrgenommen Fortbildungsabschnitte bis zu 50% der Gebühren möglich. Sollte einmal aus unvorhersehbaren Gründen ein Seminar ausfallen, so besteht lediglich Anspruch auf Ersatzteilnahme an einem gleichwertigen Seminar. Wer sich damit sicherer fühlt, kann von einer Seminarrücktrittkostenversicherung Gebrauch machen, die von gängigen Versicherungen angeboten wird.

 

Um Abschlusszertifikate zu erhalten, sind durch die/den FortbildungsteilnehmerIn ausreichende Kenntnisse der systemischen Therapie und Beratung nachzuweisen, Supervisionsaufstellungen kompetent durchzuführen und die Teilnahme an allen genannten Fortbildungsteilen und Peergrouptreffen zu dokumentieren. Dazu wird die Anwesenheit auf einer Teilnahmeliste vermerkt, die bei den Treffen von der/m FortbildungsteilnehmerIn zum Unterschreiben mitgebracht wird. Die Liste dokumentiert die Teilnahmen und sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden. 

Die Teilnehmenden buchen bei längeren Fortbildungen jeweils den Platz, daher besteht kein Anspruch auf Ersatztermine oder die Erstattung von Teilnahmegebühren nicht wahrgenommener Fortbildungstermine; bei begründetem Verschieben eines Seminartermins durch den Teilnehmer entsteht aus Kulanzgründen jedoch nur eine Stornogebühr von 50,- Euro. Falls wegen dringender Notfälle Versäumnistage während der Fortbildung entstehen, gilt die Regelung, dass jeder ausgefallene Tag nachgeholt werden sollte. Nachzuholende Termine sollten spätestens ein Jahr nach Ausfallen des Ursprungstermins nachgeholt sein, ansonsten verfallen sie. Die zweijährige Grundausbildung sollte innerhalb von maximal 30 Monaten durchlaufen werden, gerechnet ab der ersten zu zertifizierenden Teilnahme. Danach verfallen die Termine automatisch und sind nur nach besonderer Rücksprache noch gültig.  

 

Ich behalte mir vor, die AGB jederzeit aus didaktischen, organisatorischen oder anderen Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden der/m FortbildungsteilnehmerIn rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten gemailt/zugesendet. Widerspricht der Fortbildungsteilnehmer der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail/Post, gelten die Änderungen als angenommen. 


Während der Seminare ist jeder für sich selbst verantwortlich und die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Haftung.


Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Gerichtsstand ist Darmstand, Stand 01.05.18 

 

 

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